Immer wieder kommt es zu Vorfällen im Zusammenhang mit Drohnen. Selbst wenn es Ihnen grundsätzlich erlaubt ist, eine Drohne mit auf die Reise zu nehmen, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie diese frei nutzen dürfen. Drohnen dürfen weder an Bord noch im Hafenbereich geflogen werden. Erlaubt ist das Fliegen ausschließlich dort, wo Sie die Drohne ordnungsgemäß angemeldet haben, Sie sich vorab über lokale Vorschriften informiert haben und im Idealfall sogar über eine entsprechende Drohnenerlaubnis beziehungsweise einen Drohnenführerschein verfügen. Sollten Sie dennoch versuchen, Ihre Drohne an Bord zu starten – obwohl dies strengstens verboten ist – kann dies zum sofortigen Verweis vom Schiff führen. Der Grund: Sie stellen damit eine erhebliche Gefahr für Passagiere, Crew und das Schiff selbst dar. Während sich das Schiff permanent weiterbewegt, bleibt die ursprünglich gespeicherte GPS-Position der Drohne zurück. Beim automatischen Rückflug kann es passieren, dass die Drohne nicht mehr zum Schiff zurückfindet, sondern im Meer landen würde. Versuchen Sie in dieser Situation gegenzusteuern, kann ein leerer Akku dazu führen, dass die Drohne unkontrolliert abstürzt – im schlimmsten Fall auf Gäste, Crew oder sensible Technik. Auch Kollisionen mit der Brücke, Kabinen oder Navigationshardware sind möglich. Halten Sie sich daher konsequent an die Bordregeln und fliegen Sie Drohnen ausschließlich dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist.